Anträge der Fraktion AfD sorgen für Wirbel.
Die relativ kurze Tagesordnung für die erste Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2015 war eigentlich unspektakulär – eigentlich Routine, aber in Cottbus ticken die Uhren anders.
Ich gebe aber erst einmal einen kurzen Einblick in den Ablauf der Stadtverordnetenversammlung. Der Bericht des Oberbürgermeisters war geprägt von der würdigen Einweihung der jüdischen Synagoge und der feierlichen Übergabe des Chanukka-Leuchters an die jüdische Gemeinde. Der Oberbürgermeister freute sich über die rege Anteilnahme der Cottbuser Bürgerinnen und Bürger an diesem Ereignis und würdigte das Erscheinen der zahlreichen Ehrengäste in seiner Rede.
Vor dem Bericht des Oberbürgermeisters wurde die Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Neubert (SPD) Frau Lobedan (SPD) vereidigt und es wurde dem Gremium weiterhin zur Kenntnis gegeben das Herr Matthias Schulze (FDP) sein Mandat per 31.1.2015 niederlegt.
Lebhaft und hart zur Sache ging es allerdings dann bei der Behandlung der beiden Anträge 001 und 002 der Fraktion AfD. Bereits am 16.12.2014 haben wir den Antrag gestellt, das Cottbus endlich auch einen offenen Brief zum Erhalt der Kreisfreiheit an Ministerpräsident Woidke schreibt und dieser Brief von allen Fraktionen getragen wird. Wir haben mit diesem Antrag die Stadt und die übrigen Fraktionen aus ihrem Dornrösschenschlaf geweckt, denn die übrigen kreisfreien Städte habe ihre Hausaufgaben längst erledigt. Der neue OB will eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Fraktion AfD einen zeitweiligen Ausschuss, weil dieser gegenüber der Verwaltung Befugnisse hat. Aus ideologischen Gründen wurde unser Kompromissantrag abgelehnt, weil es ja nicht sein kann, das die AfD wachsam war und den übrigen Fraktionen den Spiegel vorhielt. Unser Antrag 002 wurde ebenfalls kontrovers diskutiert. Wir haben mit dem Antrag vorgeschlagen den Arbeitsauftrag der AG „Abwasser“ zu erweitern und alle 4 Varianten der Abwasserfinanzierung zu betrachten und zu bewerten. Wir haben unseren Antrag gut begründet und es erfolgt eine Behandlung im Rechtsausschuss. Es geht uns darum die zementierte These aufzubrechen, das die Mischfinanzierung in Cottbus quasi alternativlos wäre, weil eine Umstellung auf die Entgeltregelung nicht finanzierbar wäre. Komplett ausgeblendet wird von der Verwaltung und von den Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen das in dem Rundschreiben vom 13.10.2009 4 Varianten bei der Finanzierung des Abwassers genannt werden und die Varianten „geringerer Gebührensatz“ oder die „Billigkeitsregelung“ (Gebührenerlass) wurden und werden nicht diskutiert. Die Fraktion AfD wies weiterhin berechtigt darauf hin, das der permanente Hinweis der Verwaltung, das Bürger oder Firmen bei Zahlungsschwierigkeiten eine Stundung beantragen können ist formal richtig, aber Frau Spring wies erneut darauf hin, das man sprichwörtlich die Hosen runter lassen muss, um eine Stundung genehmigt zu bekommen. Keine schönen Aussichten für die Betroffenen. Der Antrag 002/15 wird am 12.2.2015 im Rechtsauschuss behandelt, dafür gab eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Für die Zukunft wünschen wir uns mehr Sachorientierung und weniger Ideologie.
Marianne Spring
Fraktionsvorsitzende der AfD Cottbus