Begründung:
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Brandenburger Landesregierung die umfassende Novellierung des Kitarechts noch in der laufenden Legislaturperiode garantiert. Wissend, dass das Land diese Reform nur in Kooperation mit allen zuständigen kommunalen Gliederungen und freien Trägern erfolgreich abschließen kann, bekennt sich die Stadt Cottbus seinerseits dazu, am Ziel, eine nachhaltige und rechtssichere Kitarechtsreform auf den Weg zu bringen, festzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass all jene Probleme, die sich aus der aktuell geltenden Fassung des Kita-Gesetzes ergeben, zukünftig nicht mehr bewältigt werden müssen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang u.a. an die Problematik der Essensgeldzuschüsse und auch an die angespannte Personalsituation, die nur durch eine nachhaltige, rechtssichere Reform des Kitarechts gelöst werden kann.
Umsetzung der Novellierung des Kita Gesetzes, Seite 1
Begründung Umsetzung der Novellierung des Kita Gesetzes