Antragsgegenstand:
Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Kanzlei SWKH GbR Berlin
wegen Falschberatung
Inhalt des Antrages:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Schadenersatzansprüche gegenüber der Kanzlei SWKH GbR Berlin wegen Falschberatung zu prüfen.
Begründung: Die Kanzlei SWKH hat die Stadt Cottbus im Abwasserstreit falsch beraten und fehlerhaft vor Gericht vertreten.
Aus diesem Grunde ist zu prüfen, welche Schadenersatzforderungen gegenüber der Kanzlei durchzusetzen sind.