Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,
die Fraktion der AfD Cottbus erbittet zum Themenkreis Alt-(Neu) Anschließer (bestandskräftige Bescheide) folgende Auskünfte:
- Wie viele bestandskräftige Beitragsbescheide über die Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages wurden an die Bürger in Cottbus versendet und wie viele Bürger klagen gegen diese Bescheide?
- Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl der Versendung der bestandskräftigen Beitragsbescheide vorgenommen?
- In welcher Höhe belaufen sich die Einnahmen der versendeten bestandskräftigen Beitragsbescheide und wie hoch ist die Summe der noch nicht vollständig bezahlten bestandskräftigen Beitragsbescheide?
- Werden rechtswidrig zugestellte Beitragsbescheide zum Kanalanschluss mit geleisteter Beitragszahlung die nun erstattet werden müssen, mit anderen offenen Beiträgen oder Gebühren der Bürger verrechnet, z. B. Straßenbaubeiträge, Ordnungswidrigkeiten oder noch nicht vollständig bezahlte Beitragsbescheide eines Kanalanschlusses. Und wenn ja, auf welcher Grundlage beruht diese Verrechnung?
- Wie ist die momentane Rechtslage oder Handhabung bei den bestandskräftigen Beitragsbescheiden, die unter Vorbehalt gezahlt wurden, gegen die vom Bürger bis jetzt keine Klage erhoben worden ist? Werden auch diese Beiträge erstattet oder wird der Bürger nur mit einer Klage die Rückerstattung erreichen?
Mit freundlichen Grüßen