Cottbus, 10.03.2022

Anfrage CTK

Sehr geehrter Herr Dr.med. G. Brodermann,

wie wir erfahren haben, gibt es ein Besuchsverbot seit gestern im CTK Cottbus.

Begründung :

  1. Nicht eingehaltene Abstandsregeln,
  2. Verstöße gegen die 1-Besucher Regel

Zu Punkt 1. Wie stellt sich diese Nichteinhaltung der Abstandsregel konkret dar? Bitte nennen Sie Beispiele?

Zu Punkt 2 . Wer verstößt konkret gegen diese 1-Besucher Regel?

Durch den täglich vor Ort anwesenden Sicherheitsdienst werden doch seit langem am Eingang des CTK Testnachweise gefordert und kontrolliert.

Warum nicht Kontrollen zu Punkt 2. 1- Besucher Regel?

Sind zu den Besucherregeln Aufsteller und Hinweisplakate in mehreren Sprachen vorhanden und welche Menschen verstoßen dagegen?

Wie werden die Nicht-Bettlägerigen Patienten kontrolliert, die ohne die so sehr wirksame Dauertestung, sich frei vor und um das CTK bewegen und mit allerlei anderen Menschen zusammen kommen?

Wird hier nicht bewusst unter dem Deckmantel der Dauerpandemie eine Diskriminierung der Angehörigen von Patienten vorgenommen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eva Engelhardt

Fraktion AfD