Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,
in der Stadtverordnetenversammlung am 24.10.2018 wurde der Antrag der AfD-Fraktion 021/18 nicht zur Abstimmung gebracht, obwohl wir ihn einerseits ordentlich in der Sitzung des Hauptausschusses eingebracht haben und andererseits der Antrag auf der gültigen Tagesordnung der StVV Oktober stand, die mehrheitlich beschlossen wurde.
Auf Antrag des Stadtverordneten der Fraktion Die Linke, Herr Richter, wurde unser Antrag nicht zur Abstimmung gebracht.
Der Vorsitzende der StVV, Herr Drogla, ließ die Abstimmung zu und mit den Stimmen der Fraktionen die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AUB/SUB wurde dem Antrag von Herrn Richter entsprochen.
Wir fragen hiermit an, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Nichtzulassung zur Abstimmung über unseren Antrag 021/18.
Dem Antrag der SPD-Fraktion den Antrag 022/18 (Antragsteller ebenfalls AfD-Fraktion) ebenfalls nicht zur Abstimmung zu bringen wurde nicht entsprochen, dieser Antrag wurde zur Abstimmung gebracht und mehrheitlich beschlossen.
Wie kann es sein, es werden zwei gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt? Wer hat hier versagt?
Wir fragen weiterhin, warum wird eine Anfrage zur Klärung des Sachverhalts vom 24.10.2018 – Nichtzulassung eines Antrages der Fraktion AfD – siehe Email vom 24.10.2018 der Fraktionsvorsitzenden Marianne Spring-Räumschüssel an Dr. Niggemann nicht zeitnah beantwortet? Ist das noch ordentliches Handeln der Verwaltung, wo bleibt der Respekt vor der ehrenamtlichen Tätigkeit der Stadtverordneten?
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Spring-Räumschüssel
Fraktionsvorsitzende AfD Cottbus