Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,
wir beziehen uns auf die öffentliche Erklärung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vom September dieses Jahres zu den Geschehnissen um die Klage einer Cottbuser Bürgerin gegen die Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Kommunalwahl 2014, und bringen unsere Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass unsere diesbezügliche Anfrage vom 17.09.2018, weder mit der erwähnten Erklärung des Herrn Vorsitzenden der StVV noch in anderer Form hinreichend, überzeugend und schlüssig beantwortet wurde.
Wir stellen daher folgende Fragen:
1. Warum wurde unsere Anfrage zur StVV am 26.09.2018 (Fragen zu einigen Ungereimtheiten im Umgang mit der Klage einer Cottbuser Bürgerin gegen die StVV bzgl. der Kommunalwahl im Jahr 2014) nicht wie üblich ordnungsgemäß beantwortet, sondern der Versuch unternommen, auf diese Fragen mittels der persönlichen Erklärung des Herrn Vorsitzenden einzugehen? Auf konkrete Antworten warten wir daher noch heute.
2. Gesichert ist, dass dem Herrn Vorsitzenden der StVV spätestens seit April 2015 durch Mitteilung des Verwaltungsgerichts Cottbus bekannt war (falls nicht, bitte schlüssig begründen), dass der Klägerin gegen die StVV Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Bekanntlich hat die Bewilligung von PKH hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage als Voraussetzung. Seit Februar 2018 lag endgültig Klarheit vor, dass die Klage im Juli 2018 verhandelt werden wird. Die Erklärung des Herrn Vorsitzenden, dass er eventuell und seiner Erinnerung nach die Stadtverordneten zeitnah darüber informiert habe, ist mehr als dürftig.
Welche Gründe lagen also vor, die Stadtverordneten nicht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt (2015) über das zu erwartende Verfahren und ein möglicherweise „unpassendes“ Urteil zu informieren?
Die AfD Fraktion erwartet, dass unsere im September 2018 eingereichten Fragen zeitnah konkret beantwortet werden, und es ist an der Zeit, offen und wahrheitsgetreu nicht nur unsere Fragen, sondern auch offensichtliches, konkretes Fehlverhalten seitens des Herrn Vorsitzenden der StVV und gegebenenfalls auch des Leiters des Rechtsamtes als solches zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion der AfD Cottbus