Cottbus, 15.09.2020
Anfrage der Fraktion Cottbus zur Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kelch,
sehr geehrte Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Mitarbeiter der GWC,
seit Juni 2020 gibt es in der Stadtpromenade 10-12 einen Befall von Pseudomonas aeruginosa. Eine Anfrage über die entsprechenden mikrobiologischen Befunde beim Gesundheitsamt (14.09.2020) wurde mit der Aussage, dass man diese Ergebnisse nicht veröffentlichen darf, abgelehnt.
In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:
- Wurden Wasserproben im betroffenen Wohnkomplex oder im gesamten Umfeld genommen und wo genau wurden die Wasserproben entnommen?
- In wie weit konnte der befallene Umkreis ermittelt werden, welcher Umkreis ist betroffen? Wie viele Miet- und Gewerbeeinheiten sind betroffen?
- In welcher Form wurden die betroffenen Bürger über die Verunreinigung informiert? Wie hoch ist der Wert der koloniebildenden Einheiten pro 100 ml?
- Warum wurden den Mietern nur 10 % Mietminderung angeboten, obwohl der Kostenfaktor für die Mieter durch den Mehrverbrauch von Strom und dem Einkauf von Trinkwasser immens höher ist?
- Warum wurden und werden den Mietern keine Sanitäranlagen in Form von Duschcontainern zur Verfügung gestellt (lt. Aussage des Vermieters wird vom Waschen mit dem verunreinigten Wasser bei Vorliegen selbst leichter Verletzungen der Hautoberfläche auf Grund der Infektionsgefahr dringend abgeraten)?
Warum wurde den Mietern keine Frischwasserversorgung zur Verfügung gestellt,z. B. durch „Frischwasserwagen“ der LWG oder vom THW?
- Wann wird die biologische Sanierung des Leitungssystems voraussichtlich abgeschlossen sein?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Simonek
Fraktionsvorsitzender AfD Cottbus