Zu der Diskussion um die Ukraine-Resolution des Europäischen Parlaments möchte ich bemerken, dass ich uneingeschränkt hinter dem Erfurter Parteitagsbeschluss und dem Beschluss des Bundesvorstands vom 8.4.2014 (Anlage) stehe. Insbesondere halte ich Wirtschaftssanktionen gegen Russland auch in der jetzigen Lage für kontraproduktiv und konflikteskalierend. Gleichwohl müssen die Staaten der Europäischen Union angemessen reagieren können, wenn der Konflikt etwa durch eine militärische Intervention Russlands in der Ostukraine zu einem offenen Krieg würde. Ein solcher Schritt Russlands stünde im klaren Widerspruch zum Erfurter Beschluss der AfD. Ich halte es für richtig, für diesen Fall Sanktionen vorzubereiten und abhängig von der konkreten Lage auch zu verhängen.
Es trifft im übrigen nicht zu, dass die Resolution des Europäischen Parlaments die Verhängung von Wirtschaftssanktionen gefordert hat. In Ziffer 12 der Resolution wird vielmehr nur die Vorbereitung von Sanktionen befürwortet, während “weitreichende Konsequenzen” (sprich: die Verhängung von Wirtschaftssanktionen) ausdrücklich auf den Fall bezogen werden, dass Russland weitere Schritte zur Destabilisierung der Ukraine unternimmt. Auch Ziffer 13 billigt Sanktionen nur dann, “wenn die Situation dies erfordert”, was aus dem Textzusammenhang heraus dann der Fall wäre, wenn Russland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkäme.
Wie ich in meiner persönlichen Erklärung zur Abstimmung dargelegt habe, blendet die EP-Resolution verschiedene wichtige Aspekte des Konflikts aus. Aber sie enthält auch klare Positionierungen, die ich unterstütze und gegen die ich nicht hätte stimmen wollen. Die Resolution begrüßt die mit der Ukraine vereinbarte Freihandelszone und betont, dass dies in keinerlei Verbindung zu einer NATO-Mitgliedschaft steht. Sie begrüßt die demokratische Entwicklung der Ukraine und geißelt schlechte Regierungsführung, Korruption und Schattenwirtschaft. Sie begrüßt den Friedensplan der ukrainischen Regierung und das Angebot eines einseitigen Waffenstillstands. Sie verurteilt die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung in der Ostukraine. Sie fordert diplomatische Gespräche und die Deskalation der Krise. Sie ruft zur Schonung der Zivilbevölkerung auf und verurteilt Übergriffe beider Seiten auf unbeteiligte Menschen.
Eine Resolution eines Parlaments, das über 700 Abgeordnete aus 28 Staaten repräsentiert und aus den verschiedensten Parteien zusammengesetzt ist, wird man nie maßgeschneidert nach den eigenen politischen Vorstellungen bekommen. Man kann natürlich gegen alles stimmen, was dem eigenen Denken nicht völlig entspricht. Man kann aber auch abwägen, wieviel Positives und wieviele Unzulänglichkeiten in einer Resolution enthalten sind. Fraktionszwang haben wir weder in der ECR-Fraktion noch in der Gruppe der AfD-Abgeordneten. Das halte ich für richtig. Eine Partei, die sich für Meinungsfreiheit einsetzt, muss diese auch bei ihren Abgeordneten praktizieren. Die Ukraine-Krise ist eine Krise, in der es um Krieg und Frieden geht, um Leben und Tod. Da muss jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lucke
Quelle: https://www.alternativefuer.de/stellungnahme-zur-abstimmung-17-juli-2014/