Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwendung des§ 177 im Baugesetzbuch zu prüfen, um Bewegung bei dem Bauprojekt zu erreichen.
Der Investor könnte verpflichtet werden, die unterirdischen Bauwerke zu sichern und darüber eine Grünfläche anzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwendung des§ 177 im Baugesetzbuch zu prüfen, um Bewegung bei dem Bauprojekt zu erreichen.
Der Investor könnte verpflichtet werden, die unterirdischen Bauwerke zu sichern und darüber eine Grünfläche anzulegen.