Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Innenministerium über die Kompetenzübertragung bei der Erteilung eines Zuzugsstopps für Flüchtlinge aufzunehmen.
Anhand von Bewertungskriterien könnten dann die Kommunen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eigenständig einen Zuzugsstopp verhängen, Missbrauch wird durch die Aufsichtsbehörden verhindert.